Zwei junge Frauen arbeiten zusammen an einem PC.

Bildung, Ausbildung und Arbeit

Inklusive Bildung

Inklusion in der Bildung ist ein Stich- oder Reizwort für viele Menschen: Lehrkräfte, Eltern und Politiker streiten darüber, wie Kinder mit und ohne Behinderungen am besten lernen können. Gemeinsam oder getrennt?

Dem Beauftragten ist es wichtig, Kindern mit Behinderungen die größtmöglichen Chancen zu eröffnen. Der Beauftragte setzt sich deshalb dafür ein, dass der gemeinsame Unterricht wo immer möglich, durchgeführt und gelebt wird. Eine wohnortnahe Schule für alle Kinder hat viele Vorteile: Kurze Wege, soziales Miteinander, gegenseitiges Kennenlernen und Helfen werden selbstverständlich. Dafür braucht es natürlich sonderpädagogischer Kompetenz.

Inklusive Bildung geht jedoch über die Schule hinaus und fängt bereits im Kindergarten an. Hier wie dort, also egal ob Kinder im Kindergarten oder in der Schule, oder Erwachsene in der Hochschule, in der Berufsschule oder in der Volkshochschule: Inklusive Bildung muss in jeder Bildungsarbeit mitgedacht werden.

Wie setzt sich der Landesbeauftragte konkret ein? Antwort: Er arbeitet in Arbeitsgruppen des Landes zur inklusiven Bildung mit. Er kooperiert mit dem Thüringer Bildungsministerium. Er führt Gespräche mit Verbänden, Lehrkräften, Politikern und Eltern. Er besucht Bildungseinrichtungen. Er ist Vorsitzender des Ombudsrates inklusive Bildung. Als Beauftragter unterstützt er zudem in Einzelfällen.

Weiterführende Informationen zum Thema inklusive Bildung:

Thüringer Bildungsministerium

Inklusive Erwachsenenbildung in Thüringen

 

Inklusion am Arbeitsmarkt

Nach Ende der Schulbildung sind Ausbildung, Arbeit und Einkommen für Menschen mit Behinderungen ebenso wichtig wie für andere auch. Oftmals sind sie sogar besser ausgebildet als Menschen ohne Behinderungen.
Da es aber viele von ihnen schwerer haben, einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu finden, setzt sich der Beauftragte auf verschiedenen Ebenen und mit einer Vielzahl von Partnern für Verbesserungen der Arbeitschancen und -möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen ein. Zum einen trifft sich der Beauftragte in regelmäßigen Abständen mit Unternehmen, Verbänden, Leistungsträgern und Behörden sowie Bildungswerken zum Austausch und unterstützt Initiativen und Projekte. Daneben werden Unternehmen besucht und ausgezeichnet, die sich für Menschen mit Behinderungen einsetzen.

Zur Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen, sowie zum Thüringer Ministerium für Arbeit wird eine enge Kooperation gepflegt. In Einzelfällen ist der Beauftragte bestrebt, zu schnellen Lösungen zu kommen und zu vermitteln, z. B., wenn Leistungen nicht zeitnah bewilligt werden oder Konflikte beizulegen sind.