Newsletter März 2022

Inhaltsverzeichnis

Aktuelle Meldungen

BarriereFREIheit: Landesfachstelle aktuell

Aus den Gremien

TLMB Barriere-Los: Klare Worte zum Schluss

Termine

 

Liebe Leserinnen und Leser,


der Beginn des neuen Jahres hat es gezeigt: Auf dem Weg zu mehr Barrierefreiheit und Teilhabe in Thüringen gibt es noch viele Baustellen. So groß war die Nachfrage nach Fördermitteln aus dem erst Ende 2021 ins Leben gerufenen Thüringer Barrierefreiheitsprogramm, dass der TLMB bereits Anfang Februar 2022 einen Antragsstopp verfügen musste. 
Dies verdeutlicht "den enormen Nachholbedarf" und ist zugleich ein Ansporn, um für die rund 400.000 Menschen mit Behinderungen in Thüringen weitere Verbesserungen zu erreichen. 

Um die Sensibilisierung aller Bevölkerungsgruppen für das breite Thema Barrierefreiheit wird es auch beim „1. Thüringer Inklusionstag“ gehen, der voraussichtlich Mitte des Jahres am „Tag der Offenen“ im Thüringer Landtag stattfindet. Mit dieser Veranstaltung wollen wir das Thema Inklusion vom Rand der Gesellschaft mitten ins Zentrum der Landespolitik holen. 

In diesem Sinne blicke ich optimistisch auf das neue Jahr und wünsche Ihnen eine interessante Lektüre,

Ihr Joachim Leibiger,
Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen

 

Aktuelle Meldungen

  

Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm: Antragsstopp für Richtlinie verfügt 

Mann fährt mit einem dreirädrigen Fahrrad auf einer Straße

Aufgrund der Vielzahl an Anträgen für das Ende 2021 in Kraft getretene Programm haben der TLMB und die Thüringer Aufbaubank nun einen Antragsstopp verfügen müssen.
Der Ansturm auf das Förderprogramm des TLMB zeige "den enormen Nachholbedarf" für die Barrierefreiheit in Thüringen, sagte Joachim Leibiger gegenüber der Thüringer Allgemeinen.  
Der TLMB bemüht sich nun um die Bereitstellung weiterer Mittel. Hierzu wird es voraussichtlich im März 2022 neue Informationen geben.

  
  

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB): Zuschuss ist bis Ende März 2022 zu beantragen 

EUTB-Logo

Mit Jahresbeginn trat die Verordnung zur Weiterführung der EUTB® in Kraft, "...um eine lückenlose Beratung der Ratsuchenden in den Beratungsangeboten der EUTB®" ab 2023 zu gewährleisten.
Noch bis zum 31.03.2022 kann ein Zuschuss zu einer Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) beantragt werden. Die Webseite der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH - gsub zur Teilhabeberatungsverordnung EUTBV bietet alle nötigen Informationen für Antragstellende.

  

Thüringer Sozialministerium bietet weitere Informationen in Leichter Sprache an 

Auf der Webseite des Thüringer Sozialministeriums (TMASGFF) sind seit Beginn des Jahres weitere Unterlagen in Leichter Sprache abrufbar. Dazu zählen u.a. eine Zusammenfassung zum "Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG)" sowie Informationen zum Thema „Andere Leistungsanbieter“ nach § 60 SGB IX mit Bezug auf Thüringen.

  
  

"Landespreis BEM 2022" ausgesschrieben 

Das Thüringer Landesverwaltungsamt verleiht in diesem Jahr erneut den "Landespreis für vorbildliches Engagement für Menschen mit Behinderung und für die Einführung eines herausragenden betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)". Die Auszeichnung ehrt "Betriebe und Dienststellen, die besonders engagiert bei der Einstellung, Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sind und ein herausragendes betriebliches Eingliederungsmanagement bewiesen haben."

Die Prämienhöhe beträgt 10.000,00 EUR aus Mitteln der Ausgleichsabgabe, informierte die ausschreibende Behörde. Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2022.  Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes.

  
  

Aktionen rund um den "Europäischen Protesttag" am 5. Mai 

Schriftzug der Aktion Mensch als "Schattenspiel" auf Straßenpflaster (Autor: Aktion Mensch)

Zum 30. Mal finden in diesem Jahr Aktionen rund um den "Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen" statt.
Unter dem Motto „Tempo machen für Inklusion –barrierefrei zum Ziel!“ hat die Aktion Mensch ein umfangreiches Paket an kreativen Angebote, Aktionsmitteln und Ideen geschnürt, die vom 23. April bis 08. Mai 2022 zum Mitmachen anregen sollen. In diesem Jahr stehen Barrierefreiheit und Mobilität im Fokus. (Bild: Urheber Aktion Mensch)

  
  

Jugendtheaterstück nach Kritik von Aktivisten umbenannt 

Das vor fünf Jahren unter dem kontrovers diskutierten Titel „Mongos“ uraufgeführte Stück von Sergej Gößner wurde nun vom Autor umbenannt.

Wie die TA am 21.02.2022 berichtete, entschloss sich Gössner nach deutlicher Kritik von Aktivisten und eigenen Zweifeln zu diesem Schritt. In Thüringen wurde das erfolgreiche Stück, das von zwei jungen Männern mit Behinderungen erzählt, erstmals am DNT in Weimar sowie später mehrfach in Erfurt gezeigt.
Der Theaterautor und Schauspieler Gössner reagierte auf die Diskussionen, auch außerhalb Thüringens, und gab seinem Werk nun den Titel „Irreparabel“.

  

TLMB-Statistik: Rund 400 Vorgänge und Anfragen von Mai bis Dezember 2021 – Bürgeranliegen überwiegen 

Tortendiagramm mit Unterteilung in die Arbeitsbereiche des TLMB in 6 Kategorien

Den TLMB beschäftigten von Mai – Dezember 2021 rund 400 Vorgänge. Davon betrafen gut die Hälfte Bürgeranliegen (121) sowie Anfragen an die Landesfachstelle für Barrierefreiheit (104). Der Tätigkeitsaufwand ist jeweils unterschiedlich und reicht von einer kurzen Verweisberatung bis hin zu fachlichen Begutachtungen mit Ortstermin.   
Die gesamte Auswertung finden Sie auf unserer Internetseite.   


  

Recht aktuell

  

Triage Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 16.12.2021, Az. 1 BvR 1541/20) 

Paragraphenzeichen, schwarz-weiß

Das Bundesverfassungsgericht hat das Jahr 2021 mit einem Paukenschlag zu Ende gehen lassen. Angesichts der nach wie vor bestehenden realen Gefahr einer Überlastung der Intensivstationen wurde der Bundestag zur Erfüllung einer konkreten Schutzpflicht aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG aufgefordert, unverzüglich 

gesetzliche Regelungen für die Handhabung der sogenannten Triage zu erlassen. Das Urteil war wegen eines in gleicher Sache bereits abgelehnten Eilantrages nicht unbedingt zu erwarten gewesen und gibt vielen Einschätzungen von Menschen mit Behinderungen und ihren Interessenvertretungen eine Stimme, die sich nach wie vor bei der medizinischen Behandlung benachteiligt fühlen. Das Wort Triage kommt aus dem Französischen steht für Auswählen oder Sortieren.

Der Gesetzgeber hat einen weiten Gestaltungsspielraum zur Erfüllung dieses Auftrags, muss aber die Vorgaben des Gerichts beachten. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass die Beurteilung der Überlebenschancen bei der konkret angedachten intensivmedizinischen Behandlung ein zulässiges Kriterium für Auswahlentscheidungen sein kann, nicht jedoch die Lebenserwartung (Alter) oder gar Vorerkrankungen und Behinderungen. Die Debatte dazu ist angelaufen und der TLMB wird sich darin aktiv einbringen. 

BarriereFREIheit: Landesfachstelle aktuell

  

Bauen: Netzwerkpartner gesucht! 

Treppenaufgang in der Kunsthalle Erfurt

Kunsthalle Erfurt, barrierefreie Anpassungen am Treppenlauf

In Kooperation mit der Architektenkammer Thüringen startet die Landesfachstelle für Barrierefreiheit beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eine Initiative für mehr Barrierefreiheit in der gebauten Umwelt.
2022 soll der Aufbau eines landesweiten

Beraternetzwerks zum Barrierefreien Bauen in Thüringen beginnen. 
Gesucht werden Planungsbüros, welche über Erfahrungen im barrierefreien Planen und Bauen verfügen, sich zukünftig stärker mit dem Thema auseinandersetzen wollen, Interesse an Schulungsangeboten haben und auch beratend tätig sein wollen. Die Beratungsleistungen werden angemessen honoriert.

Ziel ist es, in Thüringen flächendeckend Angebote zur baulichen Barrierefreiheit zu schaffen, in denen Architekten und Ingenieure verschiedener Fachbereiche beraten oder bewerten.
Der Unterstützungsbedarf und die Nachfragen bei diesem komplexen Thema, die bei der Landesfachstelle für Barrierefreiheit eingehen, steigen stetig.
Höchste Zeit also, ein fachlich solides Beraternetz aus Experten für Barrierefreiheit in Thüringen aufzubauen.
Ist barrierefreies Bauen für Sie gleichbedeutend mit zukunftssicherem Bauen?

Dann melden Sie sich bitte bei folgender
Ansprechpartnerin:Sabine Feuer, Landesfachstelle Barrierefreiheit

  

Digitale Barrierefreiheit: Gemeinsames Projekt mit der Thüringer Aufbaubank (TAB) zeigt Erfolge  

Blindheitsgemäßer Arbeitsplatz

In ihrer Anfrage an den TLMB im September 2020 ging es der Thüringer Aufbaubank um die barrierefreie Umgestaltung ihrer Webseiten. Zunächst war eine IST-Analyse des gesamten Online-Auftritts wichtig. Das Besondere an diesem Projekt ist die frühe 

Einbindung von selbst betroffenen Testpersonen. 
Enrico Göbel, Mitarbeiter der Landesfachstelle, stellte Kontakte zu seinem Netzwerk, unter anderem dem BFW Würzburg, her: Und zum Projektstart im Herbst 2021 konnten drei Testerinnen ihre Arbeit aufnehmen. 
Die drei sehbehinderten Frauen, zwei davon aus dem BFW Würzburg, eine aus Erfurt begleiten jeden Entwicklungszyklus und geben Feedback anhand von User-Stories. Ihre Prüfergebnisse in der Praxis werden von den IT-Entwicklern aufgegriffen und direkt umgesetzt, um bestehende Barrieren abzubauen.

Mittlerweile sind 200 IT-Stunden in das Projekt geflossen und nahezu 87 % der TAB-Webseiten können als barrierefrei gelten. Das Vorhaben wurde in einer Pressekonferenz von TAB und TLMB im Dezember 2021 öffentlich präsentiert. 
Teil des Projektes waren auch die Dokumente zum Thüringer Barriere-freiheitsförderprogramm – ThüBaFF, die ein externen Dienstleister barrierefrei aufbereitet hat.
Im Projekt-Blog der TAB finden Sie Interviews mit den Teilnehmenden und weitere Hintergründe zu dem gemeinsamen  Projekt.

  
  

Aktuelle „Thüringer Strategie für die Digitale Gesellschaft“ unter Mitwirkung der Landesfachstelle erschienen 

Symbolbild für Digitalisierung: Hand auf PC-Tastatur

Der Freistaat Thüringen gibt seit 2017 jährlich eine Landesstrategie für die Digitalisierung heraus. Das kürzlich veröffentlichte Update 2021 widmet sich dem Querschnittsthema „Digitale Barrierefreiheit“ und stellt die Landesfachstelle als unterstützende Einheit in diesem Themenfeld vor. 

Zu Beginn des Beitrags wird eine Vision entworfen, um digitale Informations- und Kommunikationsangebote in Thüringen künftig barrierefrei zu gestalten. Im Anschluss folgen grundlegende Informationen, nationale und internationale Regelungen und Gesetze sowie die Aufgaben der Landesfachstelle für Barrierefreiheit.

Der Bereich Digitale Barrierefreiheit der Landesfachstelle arbeitet zudem in weiteren Projekten mit der Digitalagentur Thüringen zusammen: Zu nennen ist hierbei der Förderaufruf „Digitale Projekte für Kommunen im Rahmen der Dorfentwicklung“ aus dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL). 

  

Verkehr und Mobilität: Neue EU-Verordnung zu Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr 

ICE verlässt einen Bahnhof

Die Reform der EU-Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr bringt einige Änderungen  für Bahnreisende mit sich. Die neue Verordnung 2021/782 ist seit 7. Juni 2021 in Kraft, binnen zwei Jahren müssen die 

die neuen Regeln umgesetzt werden. 
Insbesondere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen  werden rechtlich gestärkt. Bisher müssen bei der Bahn spätestens 48 Stunden vor Reiseantritt Hilfeleistungen angefordert werden.

Zukünftig soll eine Anmeldung spätestens 24 Stunden vor Reiseantritt ausreichend sein. Bis 30. Juni 2026 sind Ausnahmen gestattet (spätestens 36 Stunden vor Reisebeginn).

Durch die Mitgliedstaaten kann vorgeschrieben werden, dass zentrale Anlaufstellen für Personen mit Behinderungen eingerichtet werden, die Anträge auf Hilfeleistung entgegennehmen, weiterleiten und Informationen zur Barrierefreiheit bereitstellen. Zudem soll das Personal von Eisenbahnunternehmen und Bahnhofsbetreibern regelmäßig in Schulungen für die Belange von Menschen mit Behinderungen sensibilisiert werden.
Weiterhin beinhaltet die Reform Änderungen zur Mitnahme von Fahrrädern, zur Entschädigung bei Verspätungen sowie Regelungen zu Durchgangsfahrkarten. 

  

Keine vollständige Barrierefreiheit im Thüringer ÖPNV zum 1. Januar 2022 erreicht 

Das geltende Personenbeförderungsgesetz (PBefG) schreibt vor, dass  Nahverkehrspläne „[…] die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel […]“ zu berücksichtigen haben,
bis zum 01. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Dies betrifft sowohl Fahrzeuge als auch Haltestellen. Ausnahmen von der Zielsetzung müssen konkret benannt und begründet sowie Aussagen zu zeitlichen Vorgaben und erforderlichen Maßnahmen getroffen werden.

Im vergangenen Jahr wurden daher die Nahverkehrspläne der Kommunen in Thüringen unter die Lupe genommen mit dem Ergebnis, dass eine vollständige Barrierefreiheit bis zum Stichtag 1. Januar 2022 nicht erreicht wird. Ausnahmen wurden nur zum Teil benannt, ebenso zeitliche Vorgaben und Maßnahmen. Nicht immer ist eine Anhörung der kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen erfolgt.
Der TLMB und das Team der  Landesfachstelle für Barrierefreiheit werden sich weiterhin für einen barrierefreien ÖPNV einsetzen und über die Entwicklung in Thüringen informieren. Ein interessanter Beitrag zum Thema Barrierefreiheit im ÖPNV ist im Deutschlandfunkzu hören. Er macht darauf aufmerksam, dass es oftmals noch an Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung mangelt.

 

Aus den Gremien

Landesbehindertenbeirat (LBB): Vorbereitungen zum"1.  Thüringer Inklusionstag" angelaufen 

Mit der Gründung einer gemeinsamen Arbeitsgemeinschaft (AG) hat der TLMB die Vorbereitungen für den "1. Inklusionstag" in Thüringen gestartet. Innerhalb der AG sind neben Vertretern des Thüringer Landtages und des Sozialministeriums auch mehrere LBB-Mitglieder sowie kommunale Beauftragte aktiv. 
Die AG plant die Inhalte und organisiert die gesamte Großveranstaltung. Der "Inklusionstag" soll zeitgleich am "Tag der offenen Tür des Thüringer Landtags" stattfinden.  Weitere Informationen zu Partnern, Ausstellern und Programm folgen.

Schulung der kommunalen Beauftragten zum Thema "Barrierefreie Dokumente" 

Im Rahmen einer Online-Schulung versammelte der TLMB Ende November 2021 die kommunalen Beauftragten, um über den Nutzen, die Merkmale und die korrekte Erstellung "Barrierefreier Dokumente" zu informieren. Das Schulungsangebot wurde vom Berufsförderungswerk Würzburg gGmbH durchgeführt. 

Land Thüringen fördert ab 2022 kommunale Beiräte für Menschen mit Behinderungen 

Mit der letzten Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG), die zum 01.01.2021 in Kraft trat, wurde die Verpflichtung des Landes gesetzlich verankert, neben hauptamtlichen kommunalen Beauftragten auch die Tätigkeit von Beiräten für Menschen mit Behinderungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten zu fördern. Dort haben kommunale Behindertenbeiräte in enger Zusammenarbeit mit den kommunalen Beauftragten die verantwortungsvolle Aufgabe, nicht nur der Verwaltung, Kommunalpolitik und betroffenen Bürgern als Ansprechpartner beratend zur Seite zu stehen, sondern sich auch als Interessenvertreter in eigener Sache für gleichwertige Lebensbedingungen vor Ort einzusetzen.
 
Wie das für Behindertenpolitik zuständige Ministerium informiert, fördert die neue Richtlinie insbesondere Sachausgaben, aber auch Aufwendungen für den erforderlichen Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern und andere Kommunikationshilfen sowie Reisekosten der Beiratsmitglieder nach dem Thüringer Reisekostengesetz. 

Zuwendungsfähig ist ein Festbetrag an den Sachausgaben von bis zu 3.000 Euro pro Landkreis bzw. kreisfreier Stadt und Jahr. 

Die neue Förderrichtlinie wurde in der Ausgabe Nr. 5/2022 des Thüringer Staatsanzeigers veröffentlicht. Die Antragsfrist für eine Förderung im Jahr 2023 läuft noch bis zum 15. Oktober 2022.

  

Barrierefreie Frauenhäuser für Thüringen: Beitrag der Gleichstellungsbeauftragten Gaby Ohler 

Frauen, die unter der Gewalt ihres Partners leiden, brauchen einen Schutzraum, in den sie fliehen können. Das betrifft ganz besonders Frauen mit Behinderungen, die viel häufiger Gewalt ausgesetzt sind und sich meist noch weniger vor dieser Gewalt schützen können. Bislang gibt es jedoch kein einziges barrierefreies Frauenhaus in Thüringen. Seit 2020 gibt es ein Programm des Bundes, mit dem Umbauten finanziert werden können (Bundesinvestitionsprogramm).

Die Beantragung samt Baupläne und Kalkulation ist jedoch relativ schwierig, weshalb sich bislang erst ein einziges Frauenhaus (Jena) auf den Weg gemacht hat, um einen größeren Antrag zu stellen. Andere sollten dies auch tun, brauchen aber Unterstützung, z.B. durch kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderung.
Wünschenswert wäre eine Kooperation vor Ort, auch mit den Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, dem Bauamt und anderen, die unterstützen können. Ohne eine gemeinsame Anstrengung verliert Thüringen jedes Jahr 750.000 Euro Bundesgeld, die zunächst bis 2024 zur Verfügung stehen. Und ohne gemeinsame Schritte werden Frauen mit Behinderungen in Thüringen weiterhin keine Zuflucht finden. (Autor: Gabi Ohler, Thüringer Gleichstellungsbeauftragte für Frau und Mann)

  

TLMB Barriere-Los: Klare Worte zum Schluss

 

1. Januar 2022. War da was? Denke, denke. Ja, klar. Haltestellen. Busse. Bahnen. Eigentlich müssten … Ja, ich hab`s! Das Datum stand doch seit vielen Jahren für einen barrierefreien öffentlichen Personennahverkehr, oder? Richtig. § 8 Personenbeförderungsgesetz. Vollständige Barrierefreiheit. Ausnahmen? Möglich. Müssen aber konkret benannt und begründet werden. Und? Ist der Nahverkehr in Thüringen jetzt überall barrierefrei? Nun, es gab wohl manchen Fortschritt. Es will ja eigentlich keiner jemanden… Na was denn? Was steht denn in den Nahverkehrsplänen der kommunalen Aufgabenträger drin?

Nun ja, da gibt es noch viel Luft, ich meine, noch viel zu tun. Aber: Wir arbeiten daran!

Aktuelle Termine

  

02.03.2022: 1. LAG-BMB Sitzung 2022 (digital)

Erste diesjährige Sitzung der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen (LAG-kBMB)

  

Hinweis in eigener Sache: 
Die telefonischen Sprechzeiten der TLMB-Geschäftsstelle sind jeweils

dienstags von 14:00 -16:00 Uhr
und donnerstags von 10:00 -12:00 Uhr 
sowie nach Vereinbarung.

Darüber hinaus können Sie Ihr Anliegen jederzeit per E-Mail, Kontaktformular oder Fax an uns richten. 

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