Land Thüringen fördert kommunale Beiräte für Menschen mit Behinderungen

Antragsfrist für eine Förderung in 2023 ist der 15. Oktober 2022

Mit der letzten Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG), die zum 01.01.2021 in Kraft trat, wurde die Verpflichtung des Landes gesetzlich verankert, neben hauptamtlichen kommunalen Beauftragten auch die Tätigkeit von Beiräten für Menschen mit Behinderungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten zu fördern. Dort haben kommunale Behindertenbeiräte in enger Zusammenarbeit mit den kommunalen Beauftragten die verantwortungsvolle Aufgabe, nicht nur der Verwaltung, Kommunalpolitik und betroffenen Bürgern als Ansprechpartner beratend zur Seite zu stehen, sondern sich auch als Interessenvertreter in eigener Sache für gleichwertige Lebensbedingungen vor Ort einzusetzen.

Dazu muss man auch wissen, dass die Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte nach § 6 Absatz 3 des ThürGIG dazu verpflichtet sind, im kommenden Jahr erstmalig Maßnahmenpläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) aufzustellen. Mit der finanziellen Unterstützung solcher Gremien sieht der TLMB nunmehr auch eine wichtige Voraussetzung dafür geschaffen, dass kommunale Beiräte in die Lage versetzt werden, dabei mitwirken zu können, dass solche Maßnahmenpläne erstellt werden. Er verbindet damit die Hoffnung, dass die Thüringer Landkreise und Städte von der Fördermöglichkeit rege Gebrauch machen, Beiräte − wo sie noch nicht existieren − berufen oder bereits bestehende in ihrer so wichtigen Arbeit weiter tatkräftig unterstützt werden.

Wie das für Behindertenpolitik zuständige Ministerium informiert, fördert die neue Richtlinie insbesondere Sachausgaben, aber auch Aufwendungen für den erforderlichen Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern und andere Kommunikationshilfen sowie Reisekosten der Beiratsmitglieder nach dem Thüringer Reisekostengesetz. 

Zuwendungsfähig ist ein Festbetrag an den Sachausgaben von bis zu 3.000 Euro pro Landkreis bzw. kreisfreier Stadt und Jahr. 

Die neue Förderrichtlinie wurde in der Ausgabe Nr. 5/2022 des Thüringer Staatsanzeigers veröffentlicht. Die Antragsfrist für eine Förderung im Jahr 2023 läuft noch bis zum 15. Oktober 2022.