
Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm – ThüBaFF
Aktueller Hinweis
Aufgrund des hohen Interesses am Programm gilt ab sofort ein Antragsstopp für alle Fördergegenstände der Richtlinie. Die Fördermittel für das Programmjahr 2022 sind erschöpft.
Der TLMB bemüht sich um die Bereitstellung von Mitteln für das Jahr 2023. Die Haushaltsverhandlungen dazu finden zwischen den Fraktionen des Thüringer Landtags voraussichtlich im 4. Quartal 2022 statt. Sobald sich dazu Näheres abzeichnet, finden Sie hier aktuelle Informationen.
Informationen zu Anträgen und Förderung
Der TLMB hat eine eigene Förderrichtlinie zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Freistaat initiiert. Das Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm - kurz ThüBaFF wird zusammen mit der Thüringer Aufbaubank umgesetzt und ist zum 01.12.2021 in Kraft getreten.
Förderziel der Richtlinie ist es, die Infrastruktur in Thüringen für Menschen mit und ohne Behinderungen barrierefrei zu gestalten und Barrieren zu reduzieren. Mit dem ThüBaFF soll die Maßnahme III.2 des Thüringer Maßnahmenplans 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verwirklicht werden.
Über die inhaltlich breit angelegte Richtlinie können beispielsweise Zuwendungen für die Herstellung oder Verbesserung der Barrierefreiheit von Gebäuden; Straßen, Wegen und Plätzen; von Fahrzeugen, aber auch von Informations- und Kommunikationstechnologien gewährt werden.
Auf den folgenden Seiten finden Sie den Text der Richtlinie sowie Hinweise zu den Förderkriterien und zum Antragsverfahren. Auf den Seiten der Thüringer Aufbaubank (TAB) finden Sie weitere Informationen zum ThüBaFF.
- Richtlinie zur Förderung der Barrierefreiheit (Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm – ThüBaFF)
- Präsentation zum ThüBaFF anlässlich der gemeinsamen Pressekonferenz mit der Thüringer Aufbaubank (TAB) am 08.12.2021