Treffen der Beauftragten von Bund und Ländern

Die Beauftragten für Menschen mit Behinderungen des Bundes und der Länder kommen zweimal jährlich zu Tagungen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zusammen. Im Rahmen dieser Treffen werden vor allem die Gesetzesvorhaben der Bundesregierung aus Sicht der Betroffenen behandelt und inhaltliche Anregungen zur Problemlösung gegeben.

Im Ergebnis dieser Tagungen stellen wir Ihnen hier Informationen sowie die abschließenden Erklärungen der Beauftragten zur Verfügung. Zudem stimmen sich die Beauftragten von Bund und Ländern regelmäßig zu aktuell politischen Themen ab und formulieren ihre gemeinsamen Forderungen und Empfehlungen.

66. Treffen der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern: Potsdamer Erklärung

„Mehr Inklusion durch Sport!“: Pressemitteilung, Potsdam, 17. November 2023 

Die Förderung von Inklusion durch Sport stand im Mittelpunkt des 66. Treffens der Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen, das am 16. und 17. November in Potsdam stattfand. Die Treffen finden zweimal jährlich statt und dienen der Beratung aktueller behindertenpolitischer Themen. Die Beauftragten verabschiedeten auf der Konferenz die „Potsdamer Erklärung“, in der Bund, Länder und Kommunen aufgefordert werden, ihr Engagement für mehr Inklusion im Sport zu verstärken. Auf der Veranstaltung, zu der Brandenburgs Landesbehindertenbeauftragte Janny Armbruster eingeladen hatte, nahmen auch zahlreiche Expertinnen und Experten teil.

Landesbehindertenbeauftragte Janny Armbruster: „Im Lichte der wunderbaren Special Olympics World Games in diesem Sommer wurde uns noch einmal verdeutlicht, dass Sport eine universelle Sprache ist, die uns alle verbindet. Sport hat die Kraft, Menschen zusammenzubringen, Vorurteile abzubauen und Barrieren zu überwinden. Wir sind als Gesellschaft gefordert und durch die UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, die bestmöglichen Voraussetzungen für gelingende Inklusion zu schaffen. Dabei ist Sport ein wichtiger Schlüssel und Wegbereiter. Wer Sport treibt, überwindet persönliche Grenzen, stärkt sein Selbstvertrauen und fördert seine persönliche Entwicklung. Sport bietet eine Plattform für gemeinsame Erlebnisse und Erfahrungen. Nirgendwo kommen Menschen so schnell und direkt in Kontakt wie beim gemeinsamen Sporttreiben. Sport ermöglicht Teilhabe und fördert soziale Kontakte. Eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung von Inklusion im und durch Sport spielen Sportvereine- und -verbände in den Kommunen. Denn sie sind diejenigen, die Menschen mit Behinderungen eine sportliche Heimat bieten und die notwendigen Rahmenbedingungen dafür schaffen.“

Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: „Teilhabe durch Sport funktioniert nur, wenn Menschen mit Behinderungen eine Willkommenskultur in Sportvereinen erleben. Dafür braucht es neben Barrierefreiheit vor allem Offenheit und Expertise insbesondere der Trainerinnen und Trainer. Der schönste Sportverein nutzt aber nichts, wenn die Wege dorthin nicht barrierefrei sind. Daran sieht man, dass Inklusion themen- und ressortübergreifend gedacht werden muss.“

Menschen mit Behinderungen haben nach wie vor einen erschwerten Zugang zum Sport und sind in Sportvereinen entsprechend unterrepräsentiert. Etwa 55 Prozent aller Menschen mit einer Behinderung treiben keinen Sport. Bei Menschen ohne Behinderung liegt dieser Anteil lediglich bei 32 Prozent. Ausgehend von der Annahme, dass die Affinität zu Bewegung, Spiel und Sport sich bei Menschen mit und ohne Behinderungen nicht unterscheidet, muss von einem Zugangsproblem gesprochen werden.

Daher betonen die Behindertenbeauftragten in der „Potsdamer Erklärung“ die besondere Bedeutung von Sportevents wie den Paralympics, Deaflympics oder den Special Olympics, weil sie dazu beitragen, dass Menschen ohne Behinderungen ihre Haltung gegenüber Menschen mit Behinderungen positiv verändern. An Vertreterinnen und Vertreter von Medien wird appelliert, ihre Berichterstattung über solche Sportereignisse deutlich auszuweiten, um damit eine breite Öffentlichkeit erreichen zu können.

Darüber hinaus fordern die Beauftragten von Kreis-, Stadt- und Landessportbünden einen Ausbau der inklusiven Sportangebote und zur Finanzierung von der Politik die Auflage spezieller Förderprogramme. Auch zur Schaffung barrierefreier Sportstätten sollten Förderprogramme aufgelegt werden. Eine weitere Forderung betrifft den Schulsport: Um Kindern mit und ohne Behinderungen gleichermaßen die Teilnahme an allen Angeboten zu ermöglichen, sollten Übungsleiterinnen und -leiter entsprechend ausgebildet werden.

Potsdamer Erklärung im Wortlaut

64. Treffen der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR)

Erfurter Erklärung vom 04.11.2022

Zum Abschluss ihres 64. Treffens am 3. und 4. November haben die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern heute in ihrer „Erfurter Erklärung für einen inklusiven Arbeitsmarkt 2030“ Forderungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt gestellt und Wege dorthin aufgezeigt. Die Beauftragten sind der Auffassung, dass es verstärkter Anstrengungen, Impulse und Instrumente für die Erreichung eines inklusiven Arbeitsmarktes bedarf.

Jürgen Dusel dazu: „1,3 Millionen schwerbehinderte Menschen sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt, sie machen jeden Tag einen guten Job. Es ist ein Vorurteil, dass Menschen mit Behinderungen nicht leistungsfähig sind, ich bin der festen Überzeugung: Es gibt keinen einzigen Arbeitsplatz, der nicht von einem Menschen mit Behinderung gut ausgefüllt werden kann - wenn die Rahmenbedingungen stimmen.“ Dusel weiter: „Um Wege in eine gute Beschäftigung zu ermöglichen, müssen sowohl der Gesetzgeber als auch die Arbeitsverwaltung im Blick haben, dass Menschen mit Behinderungen zunächst einen Anspruch auf Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Darüber hinaus muss sich die Situation für Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten deutlich verbessern. Deswegen ist es gut, dass die Bundesregierung beispielsweise das Entgeltsystem reformieren will - das ist längst überfällig. Weitere Maßnahmen haben wir gestern und heute in Erfurt diskutiert.“

Joachim Leibiger, Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen des Freistaats Thüringen, wies auf jahrelange Debatten über die Zukunft der Werkstätten mit Behinderung hin. Es sei „Zeit, mutige Schritte zu gehen, die die Menschen mitnehmen und gleichzeitig zu mehr Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt führen. Die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sollten sich weiterentwickeln. Den Inklusionsbetrieben könnte zukünftig eine zentralere Rolle zukommen. Es muss die Vision eines inklusiven Arbeitsmarktes 2030 verfolgt werden“, so der Landesbeauftragte.

An der Tagung nahmen zudem hochrangige Gäste teil: neben dem Ministerpräsidenten Bodo Ramelow auch die Präsidentin des Thüringer Landtags Birgit Pommer. Zahlreiche Fachvorträge rundeten das Programm ab.

Die Forderungen der Erfurter Erklärung beziehen sich auf drei Bereiche:

  • Werkstätten für behinderte Menschen
  • Inklusionsbetriebe
  • Inklusives Arbeits- und Sozialrecht


Erfurter Erklärung vom 04. November 2022 zum Download.
Erfurter Erklärung in Leichter Sprache

63. Treffen der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern: Magdeburger Erklärung

Mehr Teilhabe in Sport, Freizeit, Kultur und Tourismus gefordert

Zum Abschluss ihres 63. Treffens am 24. und 25. März betonten die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern in ihrer „Magdeburger Erklärung“ das Recht auf umfassende Teilhabe in Sport, Freizeit, Kultur und Tourismus betont. Im Rahmen der zweitägigen Konferenz in der Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt waren wesentliche Aspekte für mehr Teilhabe und Barrierefreiheit diskutiert worden.

Pressemitteilung Nr. 06/2022

63. Treffen der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) ++ Gemeinsame Erklärung verabschiedet

Zum Abschluss ihres 63. Treffens am 24. und 25. März haben die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern heute in ihrer „Magdeburger Erklärung“ das Recht auf umfassende Teilhabe in Sport, Freizeit, Kultur und Tourismus betont. Im Rahmen einer zweitägigen Konferenz waren wesentliche Aspekte für mehr Teilhabe und Barrierefreiheit diskutiert worden. Dem Treffen zugeschaltet waren für ein Grußwort die Ministerin des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, Frau Petra Grimm-Benne sowie der Staatssekretär aus diesem Ministerium, Herr Wolfgang Beck. Das Programm enthielt zudem Beiträge von Expert*innen aus Verwaltung und Wissenschaft. Wesentliche Beiträge kamen zudem von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), die Mit-Gastgeber für das Treffen war, sowie dem Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR). Angesichts des Krieges in der Ukraine und der wachsenden Zahl an Flüchtenden nahmen die Beauftragten auch und wiederholt die besonderen Belange von Geflüchteten mit Behinderungen in den Blick.

Dr. Christian Walbrach, aktuell Vorsitzender der Konferenz der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern, betonte die Bedeutung des Tagungsthemas. „Gerade Aktivitäten im Sport, in der Freizeit und der Kultur besitzen einen enormen Lebenswert, für alle Menschen und vor allem auch in Krisenzeiten. Wir müssen diese Rechte auf Teilnahme, Teilhabe und Teilgabe zu jeder Zeit sichern. Diese Rechte sind keine Geste der Wohltätigkeit, sondern Ausdruck unseres gesellschaftlichen Selbstverständnisses.“ „Teilhabe an Freizeitaktivitäten sollte kein Luxus sein, sondern etwas ganz Selbstverständliches, das allen Menschen offensteht. Besonders in Krisenzeiten hat sie eine wichtige ausgleichende Wirkung. Deswegen dürfen wir in unseren Bemühungen, auch hier für mehr Inklusion zu sorgen, nicht nachlassen“, so Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung. „Dabei ist Barrierefreiheit stets auch eine Frage der Qualität und ein Zeichen von Fortschritt. Sie muss konsequent vorangebracht werden. Dafür müssen sich alle Akteur*innen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft konsequent dazu bekennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen.“ Die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen fordern gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. eine konsequent an den Menschenrechten und der UNBehindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgerichtete Politik in Deutschland ein.

Im Folgenden finden Sie die konrekten Forderungen, wie sie am 25.03.2022 von den Beauftragten beschlossen wurden:

Magedeburger Erklärung v. 25.03.2022 

62. Treffen der Behindertenbeauftragten aus Bund und Ländern fand in Dresden statt

Gremium verabschiedet Positionspapier mit umfassenden Forderungen an die neue Bundesregierung

Zum Abschluss ihres jüngsten Treffens am 14. und 15. Oktober 2021 in Dresden haben die Beauftragten des Bundes und der Länder für Menschen mit Behinderungen umfangreiche Forderungen für den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung verabschiedet.

Im Einzelnen umfassen die »Dresdner Positionen« 40 konkrete Punkte. Der Bundesbeauftragte Jürgen Dusel und seine Mitstreiterinnen und Mitstreiter aus 16 Bundesländern weisen in dem Positionspapier auf wichtige Problemfelder hin. Unter anderem werden Forderungen aufgestellt, um eine Umfassende Barrierefreiheit und inklusive soziale Teilhabe in Deutschland zu verwirklichen.
Dazu zählen für die Beauftragten zum Beispiel die Verpflichtung von privaten Anbietern zur Barrierefreiheit, eine Novellierung des Bundesteilhabegesetzes, die forcierte Schaffung von bezahlbarem und barrierefreiem Wohnraum sowie der Ausbau von barrierefreier Mobilität. Bei den Koalitionsverhandlungen – so einhellige Auffassung der Beauftragten – sollen die Belange von Menschen mit Behinderungen als Querschnittsthema in allen Politikfeldern Berücksichtigung finden.

Fachlicher Schwerpunkt des Treffens waren Fragen der digitalen Barrierefreiheit, ein im Hinblick auf den laufenden Umsetzungsprozess der Richtlinie (EU) 2016/2102 brandaktuelles Thema, angereichert mit Fachvorträgen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und dem Onlinezugangsgesetz.

Darüber hinaus widmet sich das verabschiedete Dresdner Positionspapier schwerpunktmäßig der Inklusion im Gesundheitswesen und fordert eine gesetzliche Verpflichtung zur Schaffung von Barrierefreiheit in allen Arzt- und Therapiepraxen bis 2030. Diskutiert wurde zudem darüber, wie der Arbeitsmarkt inklusiver gestaltet werden kann. Auch hier stellten die Beauftragten konkrete und praxisnahe Forderungen und Lösungsansätze vor.

Der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen und Gastgeber des Treffens, Stephan Pöhler, hierzu: »Mit den Dresdner Positionen machen wir deutlich, was wir von der künftigen Bundesregierung erwarten.«

Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: »Eine starke Demokratie braucht mehr Inklusion. Deswegen muss Barrierefreiheit in allen Bereichen endlich als Mehrwert und auch als Qualitätsstandard für ein fortschrittliches Land anerkannt werden. Dafür wäre es auch notwendig, dass mehr Menschen mit Behinderungen in der Politik vertreten sind.«

Die Beauftragten treffen sich zweimal jährlich zu Beratungen. Das Treffen in Dresden war nach zweijähriger pandemiebedingter Pause das erste Präsenztreffen. An der Tagung nahmen zudem hochrangige Vertreter aus der sächsischen Landespolitik teil, darunter Ministerpräsident Michael Kretschmer sowie Staatsministerin Petra Köpping, Sozialministerin des Freistaates Sachsen.

"Dresdner Positionen" v. 15.10.2021 im Wortlaut

Pressemeldung der Beauftragten von Bund und Ländern zu den "Dresdner Positionen" (nicht barrierefrei)

61. Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen in Berlin

Berufliche Bildung von Menschen mit Behinderungen verbessern!

Am 15. und 16. März fand die 61. Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen in Berlin statt. Die Veranstaltung im Online-Format widmete sich dem Thema der "Ausbildung und beruflichen Bildung" von jungen Menschen mit Behinderung vor dem Hintergrund der Pandemie-Situation. Die Beauftragten von Bund und Ländern verabschiedeten die gemeinsame “Berliner Erklärung” und stellten wichtige Forderungen auf. Danach ist die “Berufliche Bildung von Menschen mit Behinderungen zu verbessern!”

Auszug aus der Pressemitteilung der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales vom 16.03.2021:

"Zu häufig werden die Fähigkeiten von Menschen mit Behinderung unterschätzt und daher unzureichend oder überhaupt nicht als mögliche Fachkräfte von Morgen wahrgenommen. Die Lage der Menschen mit Behinderung im Bereich der beruflichen Bildung muss daher noch immer als prekär eingeschätzt werden.
Gründe dafür sind zum Beispiel: Die leistungs- und defizitorientierte Betrachtung junger Menschen, fehlende Barrierefreiheit im Zugang und der Durchführung von Schule, geringer bis fehlender Durchlässigkeit zwischen Qualifizierungs- und Ausbildungsketten oder auch die fehlende Bereitschaft von Unternehmen, Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszubilden oder einzustellen. Verschärft wird ihre Situation in der beruflichen Bildung nun zusätzlich durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie."

Weiter zur Berliner Erklärung

Zudem beschäftigten sich die Beauftragten von Bund und Ländern in ihrer Videokonferenz mit dem Thema Corona-Impfungen und forderten ein Impfangebot für Menschen mit Behinderungen und einem sehr hohen Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf. Sie dürften "nicht die Leidtragenden sein, wenn immer mehr Gruppen ohne Vorerkrankungen vorgezogen werden.", so erklärten die Beauftragten im Rahmen ihrer 61. Konferenz in Berlin.

Zur Pressmitteilung des Bundesbeauftragten J. Dusel "Impfreihenfolge: Ungerechtigkeit stoppen!"