Aufgaben des Gremiums

Der Landesbehindertenbeirat (LBB) arbeitet auf der Grundlage von § 21 des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) in der Fassung vom 30. Juli 2019. Durch die gesetzliche Neuregelung im Jahre 2019 wurde die Zusammensetzung und Arbeitsweise des Beirates völlig neu strukturiert.

So wechselte der Vorsitz und die Ansiedlung des Beirates vom Thüringer Sozialministerium zum Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und damit in die Zuständigkeit des Thüringer Landtags. Neu ist zudem, dass nur diejenigen Mitglieder stimmberechtigt sind, die unmittelbare Vertreter von Interessenverbänden von Menschen mit Behinderungen sind.

Darüber hinaus gehören dem Landesbeirat auch nicht stimmberechtigte Mitglieder aus Landes- und Kommunalpolitik, Kammern und Gewerkschaften an.

Der LBB kann Empfehlungen für die Arbeit der Landesregierung geben.