Thüringer Gesetz zum barrierefreien Internet (ThürBarrWebG)

Die EU-Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen musste in nationales Recht übertragen werden. Diese Aufgabe fällt in den Kompetenzbereich der Länder, daher war der Freistaat Thüringen verpflichtet, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen. In Thüringen wurde dies mit dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) vom 30.07.2019 (GVBl. 2019, S.312) umgesetzt.

Sie finden den Gesetzestext unter Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG)