Barrierefreiheit
Landesdurchsetzungsstelle für barrierefreies Internet
Die Durchsetzungsstelle ist gemäß Artikel 9 der EU-Richtlinie 2016/2102 im Büro des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Die konkreten Aufgaben und das Verfahren sind in § 5 des Thüringer Gesetzes über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) und der ThürBITVO geregelt.
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den jeweils zuständigen Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden.
Falls Sie ein Durchsetzungsverfahren einleiten wollen, richten Sie Ihre Anfrage bitte schriftlich direkt an unser Büro unter: kontakt(at)tlmb.thueringen.de
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung gilt für die unter der URL https://www.tlmb-thueringen.de veröffentlichte Website des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen. Rechtsgrundlage für diese Erklärung ist Artikel 7 der EU-RL 2016/2102 bzw. § 3 ThürBarrWebG.
Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der Thüringer-Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Das Internetangebot des Thüringer Landesbeauftragten enthält bislang noch keine Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache. Nach Rücksprachen mit entsprechenden Verbänden wird die Vorlesefunktion der persönlichen Screenreader bevorzugt, daher verzichtet die Website auf dieses Angebot.
Dieser Mangel ist nicht mit den Erfolgskriterien 9.2.4 (Audio description or media alternative (pre-recorded)) der zu Grunde liegenden europäisch harmonisierten Norm EN 301549 vereinbar.
Folgende barrierefreie Alternativen halten wir für Sie bereit:
Die Informationen zum Thema „Corona-Pandemie“ bieten wir barrierefrei in Gebärdensprache und in Leichter Sprache an. Wir nutzen dazu eine Verlinkung auf die thematisch einschlägige Webseite des MDR zum Corona-Virus sowie das verlinkte Video-Angebot der KEB Limburg. Zudem können wir auf unsere im Pdf-Format bereitgestellten Broschüren in Leichter Sprache verweisen.
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant: Zum 01.01.2021 ist ein kompletter Relaunch des Webangebotes geplant bzw. wir der Internetauftritt konform zu den geltenden EU-Normen neu gestaltet und umfasst dann ein Angebot in Leichter Sprache sowie in Gebärdensprache.
- Linktexte und Beschreibungen von Verlinkungen können im derzeitigen Content Management System „Imperia“ nicht hinreichend beschrieben und gesetzt werden. Für Screenreader-Nutzer stellt dies ggf. eine Barriere dar. Das Ziel des Links wird nicht hinreichend beschrieben.
Dieser Umstand ist nicht mit dem Erfolgskriterium unter 9.2.23 Link Purpose (In Context) der zu Grunde liegenden europäisch harmonisierten Norm EN 301549 vereinbar.
Beispiel: Der Link zur aktuellen Medieninformation auf der Startseite kann technisch nicht mit seinem Ziel beschrieben werden.
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant: Zum 01.01.2021 ist ein kompletter Relaunch des Webangebotes geplant bzw. wir der Internetauftritt konform zu den geltenden EU-Normen neugestaltet. Als Content Management System wurde Typo3 ausgewählt, das eine ausreichende Kennzeichnung und Beschriftung der Links erlaubt.
- Pdf-Dokumente liegen derzeit auf der Internetseite des TLMB nicht in vollem Umfang barrierfrei vor. Die eingestellten, nicht-barrierefreien Pdf-Dokumente widersprechen dem Mindeststandard der EN 301 549 und erfüllen damit nicht die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1)
Beispiel: Checklisten für barrierefreie Mindeststandards
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant: Zum 01.01.2021 ist ein kompletter Relaunch des Webangebotes geplant bzw. wir der Internetauftritt konform zu den geltenden EU-Normen neugestaltet. In Zukunft wird darauf geachtet, dass auch von dritten Stellen zur Verfügung gestellte Dokumente barrierefrei sind.
- Keine Vergrößerung der Inhalte (Schriftgröße etc.) möglich: Die fehlende Flexibilität im Lesemodus ist nicht konform mit dem Kriterium 9.2.13 Resize text der europäisch harmonisierten Norm EN 301 549 und nicht konform zu den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1)
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant: Zum 01.01.2021 ist ein kompletter Relaunch des Webangebotes geplant bzw. wird der Internetauftritt konform zu den geltenden EU-Normen neugestaltet. Auf jeder Seite des neuen Auftritts wird es eine Möglichkeit zur Vergrößerung/Anpassung der Schriftgrößen geben.
Vgl. das Webangebot des Thüringer Landtags.
- Bildunterschriften sind nicht durchgängig barrierefrei gestaltet. Dies ist nicht in Einklang mit den Kriterien 9.2.5 Captions (Bildunterschriften) und 9.2.10 Use of Colour (Einsatz von Farbe)der europäisch harmonisierten Norm EN 301 549 und damit nicht konform zu den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1)
Beispiel: Slider auf der Startseite; Beschriftung der einzelnen Bilder
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant: Technisch setzt das CMS Imperia hier Grenzen. Zum 01.01.2021 ist ein kompletter Relaunch des Webangebotes geplant bzw. wird der Internetauftritt konform zu den geltenden EU-Normen neugestaltet.
Datum der Erstellung dieser Erklärung: Erfurt, 23.09.2020
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren in dieser Website mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihre Rückmeldung sowie alle weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter:
Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Dienstsitz beim Thüringer Landtag
Häßlerstraße 6, 99096 Erfurt
Tel. 0361/573118000
E-Mail: kontakt(at)tlmb.thueringen.de
Barriere melden. Feedback zur Barrierefreiheit
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden.
Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Falls Sie ein Durchsetzungsverfahren einleiten wollen, wenden Sie sich bitte schriftlich direkt an die in unserem Büro angesiedelte Landesdurchsetzungsstelle unter: kontakt(at)tlmb.thueringen.de