UN-Behindertenrechtskonvention

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen wird oft nur noch „UN-Konvention“ genannt, weil viele Menschen die Konvention ganz oder teilweise schon kennen und sich auf sie berufen. Die UN-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag und gilt in Deutschland seit dem 26. März 2013. Der Landesbeauftragte hat nach dem Thüringer Inklusionsgesetz die Aufgabe, Träger der öffentlichen Gewalt sowie private Institutionen bei der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu beraten. Weiterhin steht der Beauftragte als Ansprechpartner für die individuellen und allgemeinen Probleme von Menschen mit Behinderungen, deren Angehörigen und von Verbänden, Institutionen und Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderungen ebenfalls zur Verfügung.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte in Berlin hat mit finanzieller Förderung der Bundesregierung eine Kontroll- und Beobachtungsstelle für die Umsetzung der UN-Konvention in Deutschland eingerichtet. Auf den Seiten dieser Monitoringstelle für die UN-Konvention finden Sie weiterführende Informationen. 

Die Bundesregierung und die Landesregierung haben jeweils Aktions- oder Maßnahmenpläne zur Konvention verabschiedet. Die Dokumente dazu finden Sie nachfolgend.