Gefahren durch E-Roller dürfen nicht verharmlost werden

Beauftragte kritisieren die geplante Änderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung

Der vom Bundesministerium für Verkehr vorgelegte Entwurf einer „Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ vom 26. Juni 2025 sieht neben Änderungen der technischen Anforderungen an Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) insbesondere verhaltensrechtliche Regelungen durch eine Angleichung an den Radverkehr vor. Zur Vereinfachung sollen die verhaltensrechtlichen Vorschriften in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) überführt werden.

Die vorgesehenen Änderungen verschärfen jedoch die durch Elektrokleinstfahrzeuge verursachten Gefahren für vulnerable zu Fuß Gehende noch einmal deutlich und schränken ihre Teilhabemöglichkeiten am Straßenverkehr damit noch weiter ein. (Quelle: Resolution zu Elektroleinstfahrzeugen v. 09.09.2025)

Resolution v. 09.09.2025 im Volltext