Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm – ThüBaFF

ThüBaFF: Programmjahre 2026 - 2030

In Kürze wird hier die neue Richtlinie zur Förderung der Barrierefreiheit (Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm - ThüBaFF: Programmjahre 2026 - 2030) veröffentlicht. Die Antragstellung wird voraussichtlich ab Mitte April 2026 über das Thüringer Förderportal möglich sein.

Aktuelle Informationen finden Sie auf der weiterführenden Webseite der  Thüringer Aufbaubank.
 

Der TLMB hat eine eigene Förderrichtlinie zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Freistaat initiiert, die erstmals Ende 2021 in Kraft trat. Das Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm - kurz ThüBaFF wird zusammen mit der Thüringer Aufbaubank umgesetzt.

Mithilfe des Förderprogramms soll die Maßnahme III.2 des Thüringer Maßnahmenplans 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verwirklicht werden. Ziel ist es, die Infrastruktur in Thüringen für Menschen mit und ohne Behinderungen barrierefrei zu gestalten und Barrieren zu reduzieren.

Über die ThüBaFF-Richtlinie können Zuwendungen für die Herstellung oder Verbesserung der Barrierefreiheit gewährt werden: Dies umfasst öffentliche oder private Gebäude, Straßen und Außenanlagen sowie den Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie.



Benötigte Formulare:

Formular_Stellungnahme_KBB