Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen (LBB)

Mit Inkrafttreten des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) 2019 gingen der Vorsitz und die Zuständigkeit des Beirates vom Thüringer Sozialministerium auf den Landesbeauftragten über.
Der LBB wurde als unabhängige Interessenvertretung etabliert, um die Wahrnehmbarkeit der Rechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Im Beirat sind unterschiedlichste Behinderungsformen vertreten.
Es ist gesetzlich geregelt, dass nur die unmittelbaren Vertreter von Interessenverbänden von Menschen mit Behinderungen stimmberechtigt sind: Aktuell gehören dem Landesbeirat 16 Mitglieder mit Stimmrecht an, darunter auch der TLMB selbst.
Daneben sind weitere 17 nicht stimmberechtigte Vertreterinnen und Vertreter aus der Landes- und Kommunalpolitik, von Kammern und Gewerkschaften Teil des Gremiums.

Den Vorsitz über den LBB hat derzeit Jens Elschner in Vertretung des neu zu berufenden Landesbeauftragten bzw. der Landesbeauftragten inne. Herr Elschner ist Vorsitzender des Landesverbandes der Hörgeschädigten Thüringen e.V. und langjährig im LBB aktiv.