Aufgaben des Gremiums

Der Landesbehindertenbeirat (LBB) hat die Aufgabe, den TLMB in Angelegenheiten, in denen die Belange von Menschen mit Behinderungen berührt sind, zu beraten. Das Gremium ist als unabhängige Interessenvertretung gesetzlich im ThürGIG verankert und kann Empfehlungen für die Arbeit der Landesregierung geben.

Im LBB sind nur diejenigen Mitglieder stimmberechtigt, die unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter von Interessenverbänden für Menschen mit Behinderungen sind.
Darüber hinaus gehören dem LBB auch nicht stimmberechtigte Mitglieder aus der Landes- und Kommunalpolitik, Kammern und Gewerkschaften an.