Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen fordert Nachbesserung bei Reform der Kinder- und Jugendhilfe
„Bürokratie-Verkrustung statt echter Inklusion“
Medieninformation Nr. 3/2026
Erfurt, 14. August 2026
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg gebracht. Aus Sicht des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, Dennis Petschner, verfehlt das geplante Vorhaben in seiner jetzigen Form jedoch die entscheidenden Ziele. Statt den Alltag von betroffenen Familien spürbar zu erleichtern und bürokratische Hürden für alle Seiten abzubauen, drohen bestehende Barrieren in den Behördenstrukturen weiter verfestigt zu werden.
Dennis Petschner kritisiert das Vorhaben deutlich: „Familien mit Kindern mit Behinderungen brauchen endlich Klarheit und kurze Wege. Der vorliegende Entwurf enttäuscht diese Hoffnung deutlich. Anstatt die überfällige Zusammenführung der Zuständigkeiten unter einem gemeinsamen Dach verbindlich festzulegen, verbleiben wir in einer zersplitterten Zuständigkeitslandschaft zwischen Jugend- und Sozialämtern.
Die Spaltung der Zuständigkeiten zwischen Jugend- und Sozialamt bedeutet für die betroffenen Familien, weiter hin und hergeschickt zu werden - je nach Behinderungsart des Kindes.
Eine einheitliche, verlässliche Anlaufstelle sieht anders aus.“
Eigentlich sollte die mit dem Jugendstärkungsgesetz 2021 versprochene „Inklusive Lösung“ die Eingliederungshilfe für alle betroffenen Kinder und Jugendlichen vereinheitlichen. Aktuell sind die Zuständigkeiten gespalten: Junge Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen fallen unter die Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), während Kinder mit körperlichen oder intellektuellen Einschränkungen Leistungen über die Sozialhilfe (SGB IX) erhalten. Der aktuelle Regierungsentwurf weicht die geplante Pflicht zur Zusammenführung nun auf und ersetzt sie durch eine freiwillige Erprobungsklausel für Kommunen.
„Inklusion darf kein föderales Lotteriespiel sein“, warnt Petschner. „Ob und in welcher Form eine Familie eine ganzheitliche Unterstützung erhält, darf nicht vom Wohnort oder dem guten Willen zur Erprobung einer einzelnen Kommune abhängen. Wenn diese Strukturreform so verabschiedet wird, begraben wir einen jahrelangen, mühsam erarbeiteten Reformprozess. Auch die eingeführten Verfahrenslotsen können dieses strukturelle Defizit nicht auffangen, da sie gesetzlich auf die Gruppe der seelisch beeinträchtigten Kinder beschränkt bleiben und den Großteil der Betroffenen gar nicht systemisch abdecken können.“
Zusätzlich sieht der Landesbeauftragte eine gefährliche Weichenstellung im System der Eingliederungshilfe. Der Gesetzesentwurf stellt das bisherige Fundament der Eingliederungshilfe auf den Kopf: Weg vom individuellen Unterstützungsbedarf des Kindes, hin zur bloßen Verfügbarkeit lokaler Strukturen. Pauschale Gruppenangebote in Kitas und Schulen sollen künftig die Regel sein, während die persönliche Schulbegleitung oder Einzelfallhilfe zur Ausnahme degradiert wird. Grundsätzlich ist die Stärkung gemeinsamer Angebote in Bildungseinrichtungen zwar ein richtiger Schritt zu mehr Inklusion – vorausgesetzt, das Personal ist entsprechend fachlich aufgestellt. Diese kollektiven Maßnahmen können die maßgeschneiderte Unterstützung im Einzelfall jedoch niemals vollends ersetzen, was besonders Kinder mit komplexem Hilfebedarf trifft. Zwar bleibt das Recht auf Individualhilfe laut Entwurf bestehen, wenn kein passendes Gruppenangebot vorhanden ist. Allerdings wird die Beweislast hierbei auf die Familien aufgebürdet, die fortan selbst belegen müssen, dass die pauschale Struktur unzureichend ist – eine vermutlich für viele Eltern unüberwindbare Barriere.
Dennis Petschner appelliert daher dringend an die Politik: „Ich hoffe inständig, dass dieser Entwurf im weiteren Verfahren nochmals deutlich überdacht und grundlegend korrigiert wird. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen haben ein unumstößliches Recht auf passgenaue, selbstbestimmte Teilhabe und faire Bildungschancen. Der Entwurf darf die Rechte der Kinder nicht an den Durchsetzungsmöglichkeiten der Eltern abhängig machen. Es liegt nun in der Hand der Parlamentarier, ein echtes Teilhabegesetz zu schaffen, das Barrieren abbaut und Verwaltungen schlanker aufstellt, statt Familien neue Steine in den Weg zu legen.“
Hintergrund:
Am 12.08.2026 wurde vom Bundeskabinett der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen.
Mit dem Jugendstärkungsgesetz von 2021 war Eltern von Kindern mit Behinderungen eigentlich eine „Inklusive Lösung“ in Aussicht gestellt worden (Quelle: behindertenbeauftragter.de).
Katharina von der Gönna,
Pressesprecherin
Büro des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen