Umsetzungsfrist für barrierefreie Internetseiten läuft am 23.09. ab

Joachim Leibiger bietet Unterstützung an und fordert Landesfachstelle für Barrierefreiheit

Erfurt/Berlin - Öffentliche Stellen in Bund, Ländern und Kommunen sowie die in ihrem Besitz befindlichen Privatgesellschaften sind nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 grundsätzlich verpflichtet, ab dem 23. September 2020 ihre Internetseiten barrierefrei zu  gestalten.

Ab diesem Tag müssen auch alle Websites zusätzlich mit Erklärungen zur Barrierefreiheit versehen sein. Die Erklärungen müssen zur Barrierefreiheit der Seiten Aussagen treffen und konkrete Feedback- und Durchsetzungswege für Menschen mit Behinderungen aufzeigen, wenn digitale Barrieren auftreten. Diese Verpflichtung gilt für nach 2018 veröffentlichte Websites bereits seit vergangenem Jahr, für mobile Anwendungen läuft die Umsetzungsfrist am 23. Juni 2021 ab. Bund und Länder haben in Umsetzung der Richtlinie ihre Regelungen zur barrierefreien Informationstechnik angepasst.
In Thüringen wurde die Richtlinie durch das Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) umgesetzt.
Die einzelnen Standards für das barrierefreie Webdesign sind in der Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO) festgeschrieben. Ziel dieser Normen ist es, allen Nutzern, vor allem jedoch Menschen mit Behinderungen, einen verbesserten Zugang zu öffentlichen Informations- und Dienstleistungsangeboten zu eröffnen.

Dem Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen wurde entsprechend Artikel 9 der EU-Richtlinie die Funktion des Durchsetzungsverfahrens übertragen.
Die Funktion der Überwachungsstelle hat das Thüringer Finanzministerium inne.
Mit Blick auf den Status der Barrierefreiheit vieler öffentlicher Webangebote bedeutet dies aus Sicht von Joachim Leibiger, Thüringens Landesbeauftragtem für Menschen mit Behinderungen, eine „umfangreiche und wichtige Aufgabe, um Barrieren auch im digitalen Raum abzubauen, den breiten Zugang zu Informationen zu eröffnen und umfassende Teilhabe für alle Nutzer möglich zu machen, unabhängig von einer Behinderung.“
„Der Auftrag an die in meinem Bereich neu eingerichtete Landesdurchsetzungsstelle für barrierefreies Internet lautet, Thüringens Bürgerinnen und Bürger beim Auffinden und Nutzen barrierefreier Web-Angebote zu unterstützen und ihren Rechten zur Geltung zu verhelfen, sofern Barrieren im Wege stehen. Hürden sind abzubauen und auf mangelhafte Angebote muss aufmerksam gemacht werden. Daran sollten auch die Betreiber der Seiten ein Interesse haben. Denn Barrierefreiheit im Bereich der digitalen Welt muss für unsere Gesellschaft selbstverständlich werden. Um andererseits Behörden, Verbände und Körperschaften jeglicher Art bei der Gestaltung ihrer Seiten beraten zu können, braucht es ein Netzwerk an Akteuren aus dem privaten und öffentlichen Bereich und eine fachliche Steuerung auf Landesebene. Deshalb unterstütze ich die Forderung von Verbänden und politischen Akteuren, eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit zu schaffen, wie es sie im Nachbarbundesland Sachsen-Anhalt bereits gibt und die die Bereiche Bauen, Verkehr und Digitales bündelt. Ich rufe die Fraktionen im Thüringer Landtag auf, die bereits vorliegenden Vorschläge aufzugreifen und die notwendigen rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für diese Stelle zu schaffen“, so Joachim Leibiger weiter.
Gefordert sei darüber hinaus die Ausweitung auch auf den privaten Sektor und eine Verpflichtung der privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen zu mehr digitaler Barrierefreiheit.

Markus Lorenz
Stellvertreter und Pressesprecher
DER THÜRINGER LANDESBEAUFTRAGTE FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN