Barrierefreies Wohnen für alle gefordert

Aktuelles Positionspapier des Inklusionsbeirats veröffentlicht

"Der Inklusionsbeirat fordert die Mitglieder des 'Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum' auf, Barrierefreiheit als Standard im geförderten Wohnungsbau zu verankern. Ebenso fordert der Beirat, dass auch im freifinanzierten Wohnungsbau die rechtlichen Vorgaben für barrierefreies Bauen ambitionierter ausgestaltet werden. Auch Maßnahmen für Umbau und Bestandsschutz sollen stärker in den Blick genommen werden.", gab die Geschäftsstelle der staatlichen  Koordinierungsstelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in einer Pressemitteilung bekannt.  

Hintergrund: Über die Staatliche Koordinierungsstelle und den Inklusionsbeirat

Die staatliche Koordinierungsstelle nach Art. 33 UN - Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bindet Menschen mit Behinderungen und Vertreter der Zivilgesellschaft in die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland ein. Die Koordinierungsstelle ist somit die Schnittstelle zwischen der Zivilgesellschaft und der staatlichen Ebene. Sie ist mit Vertretern von bundesweit agierenden Verbänden von Menschen mit Behinderungen besetzt. Zentrales Gremium ist der Inklusionsbeirat. Die Geschäftsstelle der Staatlichen Koordinierungsstelle ist angesiedelt beim Bundesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
 

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