Beschreibung Flyer Barrierefreier Wohnungsbau Thüringen

Der Flyer in A4 Format zeigt in erklärenden Grafiken, Kernthemen die in Thüringen beim Bau von Wohnungen zu beachten sind. Auf der Innenseite des Flyers werden Themen des Innenbereiches von Wohnungen dargestellt.

Die dreigeteilte Außenseite des Flyers

Zeigt in Teil 1

den Titel des Flyers mit entsprechenden Rechtsgrundlagen aus Thüringen, zwei Grafiken die den unterschiedlichen Standard für rollstuhlgerechte Bewegungsflächen (1,50 m x 1,50 m) und für barrierefreie Bewegungsflächen(1,20 m x 1,20 m) darstellen und die Kontaktadresse beim TLMB.

Zeigt in Teil 2

folgende textliche Auseinandersetzung mit den Besonderheiten im barrierefreien Wohnungsbau in Thüringen:
„Der Standard für den barrierefreien Wohnungsbau in Thüringen sieht für Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen vor, dass mindestens ein Geschoss barrierefrei erreichbar ist. Zur Konkretisierung der Anforderungen ist die DIN 18040-2 in der ThürVVTB eingeführt, allerdings mit einigen Besonderheiten. Der Flyerinhalt bezieht sich nur auf die landesspezifischen Regelungen und beschreibt nicht alle Anforderungen der DIN 18040-2. Innerhalb der Wohnungsräume wie z.B. den Schlaf- und Wohnräumen, Fluren, in der Küche und im Bad werden nur barrierefreie Bewegungsflächen (B-Standard) gefordert. Eine Besonderheit ist, dass zwar alle R-Standard-Anforderungen von der Norm ausgenommen sind, jedoch alle Türen eine lichte Breite von ≥ 90 cm sowie die rollstuhlgerechten Bewegungsflächen aufweisen müssen. Ausnahme hiervon bilden ausschließlich die Räume innerhalb einer Wohnung, die nicht im § 50 Abs. 1 ThürBO genannt sind, z. B. Abstellräume und Freisitze. Die Durchsicht von Fenstern wird nur in einem Aufenthaltsraum der Wohnung aus der Sitzposition gefordert. Zu beachten ist, dass die Anforderungen nach Abs. 4.3.6.1 bis 4.3.6.3 der DIN 18040-2 für die Treppengeometrie sowie die Handlaufgestaltung ausgenommen sind. Für Innen- sowie Außentreppen werden jedoch die Stufenkantenmarkierungen gefordert und dass sich der Handlauf kontrastierend von der Umgebung abhebt. Im Bad müssen die barrierefreien Bewegungsflächen (B-Standard) vor dem WC, dem Waschtisch und im Bereich der Dusche vorhanden sein. Hierbei können sich die Bewegungsflächen überlagern. Sofern die Dusche durch ein feststehendes Element abgetrennt wird, ist zu beachten, dass die Bewegungsfläche hierdurch nicht eingeschränkt werden darf. Zudem müssen die Wände so konstruiert sein, dass ein nachträgliches Anbringen von Haltegriffen möglich ist.

Für alle Türen besteht u. a. die Anforderung, dass diese leicht zu öffnen sein müssen, d. h., manuell bedienbare Türen ohne Türschließer dürfen maximal 25 Nm Bedienkraft und Türen mit Türschließer ein maximales Öffnungsmoment von 47 Nm aufweisen. Lediglich für den Brandfall besteht die Ausnahmemöglichkeit, dass diese Türen höhere Bedienkräfte haben dürfen.“

Zeigt in Teil 3

folgende Themen die im Außenbereich von Wohnungen zu berücksichtigen sind.

Außenbereich

- in sieben Grafiken dargestellt

Grafik 1:  Gehwege zum Haupteingang

benötigen eine Breite von mindestens 1,50 m, mindestens in einem Abstand von 15 m müssen Begegnungsflächen von 1,80 m x 1,80 m eingeplant werden.

Grafik 2:

beschreibt kurze Gehwege zum Haupteingang. Diese können bis zu einer Länge von 6 m eine Breite von 1,20 m haben.

Grafik 3:

geht auf die notwendige Oberflächenbeschaffenheit der Wege ein. Diese müssen für einen Rollstuhlfahrer erschütterungsarm und berollbar sein. Die Grafik zeigt zwei Rollstuhlfahrer, einer rollt über eine ebene, fugenarme (geschnittene) Oberfläche, er hat einen zustimmenden Haken und kann die Oberfläche gut nutzen, der andere hat symbolisch Mühe eine unebene, gebrochene, fugenreiche Oberfläche zu berollen, dieser ist ablehnend durchgestrichen

Grafik 4:

zeigt die Stufenvorderkantenmarkierung von Treppen im Außenraum. Die Trittstufe benötigt eine Markierung von 4-5 cm ab Stufenkante, die Setzstufe 1-2 cm ab Stufenkante. Die Markierung muss einen deutlich visuellen Kontrast zur Stufe aufzeigen. Bei bis zu drei Stufen ist jede Stufe zu markieren.

Grafik 5:

zeigt einen Schnitt durch eine Rampe. Aus der Zeichnung können wichtige Maße abgelesen werden. Die Rampenbreite muss mindestens 1,20 m sein, Radabweiser in mindestens 10 cm Höhe angebracht werden, beidseitige Handläufe sind im Abstand von mindestens 5 cm von der Außenkante, in einer Höhe von 85-90 cm bezugnehmend auf die Oberkante der Rampe anzubringen. Der runde/ovale Handlauf hat einen Durchmesser von 3-4,5 cm.

Grafik 6:

geht auf die Anforderungen an einen barrierefrei nutzbaren Stellplatz ein. Die Grundaussage der Zeichnung gibt die Stellplatzmaße von 3,5 0m x 5,50 m an und hat die im Flyer immer wiederkehrende Bewegungsfläche von 1,50 m x 1,50 m für Rollstuhlfahrer aufgezeigt, um den Mehrflächenbedarf zu visualisieren.

Grafik 7:

zeigt den Längsschnitt und den Grundriss einer Rampe. Genutzt wird die dargestellte Rampe von einem Rollstuhlfahrer und einer Frau mit Kinderwagen. Die Bildaussage stellt weitere wesentliche Maße für den Bau einer Rampe dar. Die Bewegungsflächen vor und nach der Rampe müssen mindestens 1,50 m x 1,50 m aufweisen. Die einzelnen Schenkel einer Rampe dürfen sowohl eine Länge von 6 m als auch 6%-ige Neigung nicht übersteigen. Das erforderliche Zwischenpodest mit einer Länge von 1,50 m kann bei einer geradläufigen Rampe eine nutzbare Mindestbreite von 1,20 m erhalten, da kein Richtungswechsel erforderlich ist. 

Innenseite

Der Innenbereich des Flyers bezieht sich auf Anforderungen zur Barrierefreiheit im Inneren des Wohnhauses. In der Mitte ist exemplarisch ein Grundriss von einem Wohnhaus abgebildet. Wie Vergrößerungen von einzelnen Teilbereichen führen Linien aus dem Grundriss zu detaillierteren Grafiken. Diese Grafiken sind in folgende drei Schwerpunkte unterteilt:

  • Türen und Fenster mit sieben Grafiken
  • Infrastruktur mit dem zentralen Grundriss und drei Grafiken
  • Räume und Bäder mit neun Grafiken

Schwerpunkt Türen und Fenster

Dargestellt sind sieben Grafiken.

Grafik 1:

geht auf die Anforderungen zur Bedienbarkeit für Türen ein. Sie müssen leicht zu öffnen und zu schließen sein.  Das heißt, Türen ohne Türschließer dürfen eine maximale Bedienkraft von 25 N erforderlich machen, während das Öffnungsmoment bei Türen mit Türschließer maximal 47 Nm nicht übersteigen darf.

Grafik 2: Türen

benennt eine Ausnahme, im Brandfall können höhere Bedienkräfte auftreten.

Grafik 3: Türen

zeigt, dass Türen schwellenlos (Nullschwelle) zu bauen sind. Schwellen bis maximal 2 cm sind in Ausnahmefällen zulässig, sofern sie als technisch unabdingbar gelten.

Grafik 4: Türen

geht nochmals auf die Besonderheiten in Thüringen mit den Bewegungsflächen vor und nach Türen ein. Hier gilt bei Türen zu Gebäudeeingang, Fluren, Wohnungseingang, Wohnräumen, Schlafräumen, Küchen, Bad/WC der R-Standard (1,50 m x 1,50 m). Die Türbreiten sind ebenfalls in R-Standard (90 cm) zu errichten.

Grafik 5: Türen

zeigt, dass die Leibungstiefe der Tür 26 cm nicht übersteigen darf. Auch auf einen seitlichen Abstand zur Tür von mindestens 50 cm zu einem anderen Bauteil (Wand) ist zu achten, um eine seitliche Anfahrbarkeit zu ermöglichen.

Grafik 6: Türen

geht auf das Thema Automatiktür mit Anforderungstaster ein. Der Abstand für der Anforderungstaster vor einer Automatiktür liegt in Aufschlagrichtung bei mindestens 2,50 m. In entgegengesetzter Richtung reicht ein Abstand von mindestens 1,50 m. Sollte ein Richtungswechsel in einem Flur von mindestens 1,20 m Breite erforderlich sein, muss im Flur für den Richtungswechsel eine Bewegungsfläche von 1,50 m x1,50 m bereitstehen. Ist in diesem Richtungswechsel auch eine Automatiktür passierbar, so ist der Anforderungstaster in einem Abstand von mindestens 50 cm vor Tür und vor Richtungswechsel anzubringen.

Grafik 7: Fenster

zeigt eine sitzende Person vor einem Fenster. Die Sichtfläche des Fensters beginnt vom Boden aus nach mindestens 60 cm. Diese Möglichkeit ist in mindestens einem Aufenthaltsraum der Wohnung zu schaffen.

Schwerpunkt Infrastruktur

Dargestellt mit dem zentralen Grundriss und drei weiteren Grafiken.

Grafik 1 Flurbreiten

zeigt, dass für eine barrierefreie Nutzung Flurbreiten von 1,50 m notwendig sind. Sollte der gerade Flur nur eine Breite bis 1,20 m haben, sind mindestens alle 15 m Aufweitungen (zum Wenden) von 1,50 m x 1,50 m anzubieten.

Grafik der zentrale Grundriss

Die Zeichnung zeigt eine Ebene eines Wohnhauses mit zwei Wohnungen, die nach Thüringer Vorgaben barrierefrei gebaut sind. Außerdem ist ein Treppenhaus mit einer zweiläufigen Treppe und einem mittigen Aufzug abgebildet. In dieser Zeichnung werden vornehmlich die erforderlichen Bewegungsflächen für den barrierefreien Standard in Thüringer Wohnungen aufgezeigt. Es muss von der Grundstücksgrenze bis zu den Wohnungseingangstüren, sowie an allen Wohnungsinnentüren der R-Standard (1,50 m x 1,50 m) eingehalten werden. Während in den Wohnräumen der B-Standard (1,20 m x 1,20 m) für die Bewegungsflächen anzuwenden ist.

Grafik 2 Klingel und Briefkasten

Um eine sitzende aber auch stehende Erreichbarkeit der Briefkästen und Klingelanlagen zu gewährleisten, müssen diese in einer Höhe zwischen 85 und 105 cm angebracht werden. Außerdem muss in einer Höhe von mindestens 35 cm und einer Tiefe von mindestens 15 cm eine Unterfahrbarkeit ermöglicht werden.

Grafik 3 Stufenmarkierung

zeigt die Stufenvorderkantenmarkierung von Treppen im Innenraum. Die Trittstufe benötigt eine Markierung von 45 cm ab Stufenkante, die Setzstufe 1-2 cm ab Stufenkante. Die Markierung muss einen deutlich visuellen Kontrast zur Stufe aufzeigen. Bei bis zu drei Stufen oder frei im Raum stehenden Treppen ist jede Stufe zu markieren.

Schwerpunkt Räume und Bäder

Dargestellt sind neun Grafiken.

Grafik 1 Küche

geht auf die barrierefreie Nutzbarkeit durch eine Bewegungsfläche von 1,20 m ein. Diese ist vor der Küchenzeile erforderlich, aber auch an mindestens einer Seite des Tisches.

Grafik 2 Schlafraum

zeigt die barrierefreie Nutzbarkeit durch eine Bewegungstiefe von 1,20 m auf einer Längsseite des Bettes. Auf den anderen Bettseiten reicht eine Durchgangsbreite von 90 cm.

Grafik 3 Bad - Dusche

geht auf die Anforderungen für eine barrierefrei nutzbare Dusche ein. Die Maße der Duschfläche müssen mindestens 1,20 m x 1,20 m besitzen. Eine niveaugleiche Gestaltung zum vorhandenen Boden mit zulässigen, bestenfalls geneigten Übergängen von maximal 2 cm Höhe sind möglich.

Grafik 4 Bad - Spiegel

Die Zeichnung zeigt, dass ein Spiegel, welcher im Stehen und Sitzen einsehbar sein muss, eine Höhe von mindestens 1,00 m ab Oberkante Waschtisch barrierefrei nutzbar ist.

Grafik 5 -Bad

Die Maße der Duschfläche müssen mindestens 1,20 m x 1,20 m besitzen. Ebenso müssen auch die Bewegungsflächen im Bad (vor dem WC und dem Waschtisch) mit 1,2 0m x 1,20 m eingehalten werden. Sie dürfen sich überlagern. Der seitliche Abstand vom WC zum Waschtisch und vom WC zur Dusche, wenn eine feste Duschabtrennung vorhanden ist, muss mindestens 20 cm betragen. Bei bspw. einem Duschvorhang kann auf den seitlichen Abstand vom WC zur Dusche verzichtet werden.

Grafik 6 -Bad - Ausstattungselemente

sollten sich visuell kontrastierend von der Umgebung abheben.

Grafik 7 -Bad - Waschtisch

Muss auch im Sitzen nutzbar sein.

Grafik 8 -Bad – Beinfreiraum

Unter dem Waschtisch ist die Grundvoraussetzung für eine Nutzbarkeit im Sitzen gegeben. In der Zeichnung sind zwei Waschtische nebeneinander angeordnet. Ein nicht verstellter/ unterbauter Waschtisch hat einen Haken. Der zweite Waschtisch ist unterbaut und deshalb durchgestrichen.

Grafik 9 -Bad

In barrierefreien Wohnungen sollen Stütz- und Haltegriffe bereits bauseits vorgerüstet werden, um diese im Bedarfsfall nachzurüsten zu können. Diese Vorkehrung kann später erforderliche Eingriffe in Bezug zu Aufwand und Kosten erheblich minimieren. Auf der Zeichnung zu sehen ist eine auf dem WC sitzende Person. In der Vorwand hinter dem WC ist eine Verstärkung für Stützklappgriffe gezeichnet – auch hier ist ein Haken gesetzt.