Haushaltsberatungen 2023: Landesbeauftragter sieht Unterstützung der Kommunen bei behindertenpolitischen Maßnahmen in Gefahr

Leibiger: Landeskoordinierungsstelle für kommunale Maßnahmenpläne kann nur mit Personal für Projektsteuerung Arbeit auf-nehmen

Medieninformation Nr. 6/2022, Erfurt, den 12. Dezember 2022

Der Thüringer Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Joachim Leibiger, warnt vor der Streichung einer Personalstelle im Haushalt 2023, die in seinem Büro zugunsten von kommunalen Projekten vorgesehen ist, in den derzeit zwischen der Koalition und der CDU laufenden Haushaltsverhandlungen. Der Landesbeauftragte habe ernstzunehmende Signale erhalten, dass die für die Steuerung der Gründung und Arbeit einer Landeskoordinierungs-, Beratungs- und Forschungsstelle für kommunale Maßnahmenpläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention angemeldete Personalstelle gestrichen werden soll. Im Gegensatz dazu sollten jedoch die Mittel für Sachkosten für die Kooperation mit einem externen Dienstleister, bei dem die Stelle angesiedelt werden soll, erhalten bleiben. Dies könne jedoch aus Sicht des Beauftragten nicht funktionieren.

„Ich freue mich, dass meine Sicht zur Gründung einer Landeskoordinierungs-, Beratungs- und Forschungsstelle für kommunale Maßnahmenpläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention offenbar parteiübergreifend geteilt wird. Denn die Kommunen benötigen dringend Unterstützung in Fragen der im Jahre 2023 zu erstellenden kommunalen Maßnahmenpläne für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Allerdings nützt es mir nichts, wenn mir Sachmittel für die Kooperation und Förderung von externen Stellen zur Verfügung stehen, die ich mangels Personals in meinem Büro für die Projektsteuerung nicht sachgerecht ausgeben kann. Das ist leider zu kurz gedacht.“ so Joachim Leibiger.

Der Landesbeauftragte warnte davor, dass ein Großteil der betroffenen Kommunen und Landkreise ohne eine Unterstützung durch sein Büro und einen externen Partner seinen gesetzlichen Verpflichtungen im Jahr 2023 nicht nachkommen könnte. Das müssten alle Abgeordneten bei den derzeit laufenden Gesprächen über den Landeshaushalt 2023 bedenken.

Hintergrund: Gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung kommunaler Maßnahmenpläne

Gemäß § 6 Absätze 2 und 3 des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sind die Stadt- und Landkreise erstmals im Jahre 2023 verpflichtet, Maßnahmenpläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonventionen für ihr Gebiet zu erstellen. Von den 22 Kreis-Gebietskörperschaften in Thüringen haben bislang 2 mit Vorbereitungen begonnen, einen dementsprechenden Plan aufzustellen. Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen möchte die Kommunen mit einer landesweit agierenden Koordinierungs-, Beratungs- und Forschungsstelle unterstützen und befindet sich dazu im Gespräch mit zwei Thüringer Hochschulen.

 

Markus Lorenz

Pressesprecher